AGB

Algemeine Geschäftsbedingungen

A. Besonderheiten für den Verkauf

1. Eigentumsvorbehalt

An allen Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor.
Bei Pfändungen oder sonstigen eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erhoben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den
uns entstandenen Ausfall.

2. Verzug/ Mahnkosten

Kommt der Käufer in Verzug, berechen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
Für Mahnungen berechnen wir pauschale Mahnkosten in Höhe von € 5,00,
es sei denn, der Käufer weist eine geringen Schaden nach.

3. Verjährung von gebrauchten Sachen

Ansprüche aus Mängeln bei gebrauchten Sachen verjähren in drei Monaten
ab Übergabe an den Kunden.


B. Besonderheiten für Foto- und Reparaturarbeiten

1. Urheberrecht/ Freistellung bei Verletzung

Bei allen uns übertragenen Arbeiten setzen wir das Urheber- und
Verfügungsrecht des Auftraggebers voraus. Von sämtlichen Folgen aus einer
etweigen Verletzung stellt uns der Auftraggeber frei.

2. Aufbewahrung und Abholung

Die von uns fertiggestellten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung
abzuholen. Zur kostenlosen Aufbewahrung sind wir nur 3 Monate nach dem
unverbildlich genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Nach Ablauf dieser
Frist oder eines schriftlich bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der
Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über. Wir sind
berechtigt, die Fotoarbeit oder das Gerät auf Kosten und Gefahr des Auftrag-
gebers an diesen zu versenden oder für die weitere Aufbewahrung eine
angemessene Lagergebühr zu berechnen.

3. Verjährung

Ansprüche aus Mängel bei Foto- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen
verjähren in 6 Monaten ab Abnahme.

C. Generell geltende Bestimmungen

1. Termine

Reparaturtermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art
sowie des Umfangs zu beseitigenden Schaden in der Werkstätte genannt werden,
sind naturgemäß unverbindlich, soweit nicht eine schriftliche Terminvereinbahrung
oder eine ausdrückliche Terminzusicherung vorliegt. Ein Anspruch wegen Überschreitung
dieser Termine kann nur nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens
2 Wochen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall von der
Bestellung zurücktreten oder Schadensersatz nach Ziffer 3 verlangen.

2. Recht des Käufers bei Mängeln

In erster Linie gelten die Garantiebedingungen des Herstellers laut der zu jedem
Gerät gehörenden Garantiekarte.
Bei der Geltendmachung werden wir Sie nach besten Kräften unterstützen.

Im übringen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der
Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 3.


3. Haftung

Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst, unsere Vertreter oder Erfüllungs-
gehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

April 2004