Algemeine Geschäftsbedingungen
A. Besonderheiten für den Verkauf
1. Eigentumsvorbehalt
An allen Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Pfändungen oder sonstigen eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erhoben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
2. Verzug/ Mahnkosten
Kommt der Käufer in Verzug, berechen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Mahnungen berechnen wir pauschale Mahnkosten in Höhe von € 5,00, es sei denn, der Käufer weist eine geringen Schaden nach.
3. Verjährung von gebrauchten Sachen
Ansprüche aus Mängeln bei gebrauchten Sachen verjähren in drei Monaten ab Übergabe an den Kunden.
B. Besonderheiten für Foto- und Reparaturarbeiten
1. Urheberrecht/ Freistellung bei Verletzung
Bei allen uns übertragenen Arbeiten setzen wir das Urheber- und Verfügungsrecht des Auftraggebers voraus. Von sämtlichen Folgen aus einer etweigen Verletzung stellt uns der Auftraggeber frei.
2. Aufbewahrung und Abholung
Die von uns fertiggestellten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung abzuholen. Zur kostenlosen Aufbewahrung sind wir nur 3 Monate nach dem unverbildlich genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist oder eines schriftlich bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über. Wir sind berechtigt, die Fotoarbeit oder das Gerät auf Kosten und Gefahr des Auftrag- gebers an diesen zu versenden oder für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
3. Verjährung
Ansprüche aus Mängel bei Foto- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen verjähren in 6 Monaten ab Abnahme.
C. Generell geltende Bestimmungen
1. Termine
Reparaturtermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art sowie des Umfangs zu beseitigenden Schaden in der Werkstätte genannt werden, sind naturgemäß unverbindlich, soweit nicht eine schriftliche Terminvereinbahrung oder eine ausdrückliche Terminzusicherung vorliegt. Ein Anspruch wegen Überschreitung dieser Termine kann nur nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall von der Bestellung zurücktreten oder Schadensersatz nach Ziffer 3 verlangen.
2. Recht des Käufers bei Mängeln
In erster Linie gelten die Garantiebedingungen des Herstellers laut der zu jedem Gerät gehörenden Garantiekarte. Bei der Geltendmachung werden wir Sie nach besten Kräften unterstützen.
Im übringen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 3.
3. Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst, unsere Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
April 2004
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